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Passivraucherschutz
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PASSIVRAUCHERSCHUTZ

Passivraucherschutz

Damit der Passivraucherschutz in der Schweiz endlich umgesetzt wird, muss eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen werden (Gesetzesbestimmungen, Rechte der Nichtraucher), welche EU konform ist.

Desweiteren müssen klare Richtlinien zur Umsetzung festgelegt werden, bei Nichtbeachtung werden die definierten Konsequenzen umgesetzt.



Folgende Zonen müssen rauchfrei werden:

Gaststätten (Restaurants, Discos, Hotels, Bars)
Arbeitsplätze
öffentliche Gebäude, öffentliche Bereiche, öffentliche Räume
Verwaltungen (ein Staat ohne Rauch, aber nicht ohne Raucher ...)
Schulen (inkl. Lehrerzimmer) und Ausbildungsstätten
sämtliche öffentliche Verkehrsmittel (insbesondere SBB)
alle Gesundheitseinrichtungen, insbesondere Spitäler (inkl. Privatspitäler)